Von dem Zeitpunkt an, an dem eine versicherte Person eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, ist sie und ihre Familienangehörigen umfassend medizinisch versorgt. Es gibt keine Beschränkungen, wie viel eine versicherte Person oder ein Familienmitglied für eine medizinische Behandlung ausgeben kann. Gegen Zahlung einer nominalen Jahresprämie wird auch die medizinische Versorgung von Versicherten im Ruhestand und dauerhaft erwerbsunfähigen Personen sowie deren Ehegatten gewährleistet.
Bemerkungen
Die sechs Sozialversicherungsleistungen, die ESIC gewährt, sind folgende: Krankenversicherung, Krankenversicherung, Invaliditätsversicherung, Angehörigenversicherung und andere Versicherungen wie Kosten einer Beerdigung/Inhaftierung. Anspruchsberechtigung: Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 gilt die bestehende Lohnobergrenze für den Versicherungsschutz nach dem Gesetz beträgt Rs. 21,000/- pro Monat [Rs. 25,000/- pro Monat für Menschen mit Behinderungen]. Mitarbeiter von Unternehmen mit zehn oder mehr Mitarbeitern (*20 in Maharashtra und Chandigarh)Kontaktdaten